DAV - Deutscher Anwalt Verein

von Dirk Vianden, Rechtsanwalt, Bonn

Deutscher Anwaltverband

Als Resümee seiner 25-jährigen Anwaltstätigkeit legt der Autor Rüdiger Wingert eine Orientierungshilfe zu den zentralen Fragen des 5. Buches des Bürgerlichen Gesetzbuches vor: Wer soll erben? Was bleibt den Erben? Mit oder ohne Testament? Mit oder ohne Familienfrieden? Mit oder ohne Erbengemeinschaft?

Der Autor hilft im ersten Schritt dem Testierenden bei der Analyse seiner eigenen Vermögenssituation, weist im zweiten Schritt aber auch auf die taktischen Möglichkeiten und rechtlichen Begrenzungen beim Verteilen des Nachlasses hin, dies alles in leicht verständlicher Sprache und anschaulicher Darstellung, fast ohne Juristendeutsch.

Dass Wingert über langjährige Erfahrung in der erbrechtlichen Beratung seiner Mandanten verfügt, zeigt sich bereits in Teil 1, wenn er dem Erblasser den Spiegel vorhält und fragt: Kann ich ein Testament errichten? Wann soll ich diese Frage angehen? Soll ich mit den Erben darüber sprechen? Was habe ich zu vererben? Kann ich den gewünschten Erben einsetzen? Soll ich ein Testament errichten? Hilfreich sind hierfür die Ausführungen im späteren Verlauf, Teil 8, zu Einzeltestament, gemeinschaftlichem Testament und Erbvertrag.

In Teil 2 stellt Wingert die gesetzliche Erbfolge dar, die den vermeintlichen Willen des Erblassers berücksichtigt, und zwar in Bezug auf Verwandte und Ehepartner, aber auch eingetragene Lebenspartner, die mittlerweile mit zwei Abweichungen ehelichen Lebensgemeinschaften gleichgestellt sind (Wegfall des Privilegs für Abkömmlinge von Großeltern und kein Privileg gegenüber den Abkömmlingen des Erblassers bei Vereinbarung einer Quasi-Gütertrennung).

Dem Pflichtteil als dem Ersatz für die Enterbung in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils widmet der Autor, bedenkt man dessen praktische Relevanz, zutreffenderweise den längsten Teil seines Kompendiums, Teil 3. Nach der Erklärung seiner Grundprinzipien erklärt er den Kreis der mindestbeteiligten Berechtigten, stellt großen und kleinen Pflichtteil der Ehepartner gegenüber und die Auswirkungen von Vorempfängen auf Pflichtteilsberechtigte, was in der Erklärung endet, unter welchen sehr restriktiven Voraussetzungen auch der Pflichtteil durch Testament entziehbar ist.

Im Kapitel zur Unternehmensnachfolge, Teil 4, gibt Wingert die wichtige Empfehlung, die Übergabe von Betriebsvermögen rechtzeitig und sorgfältig zu planen.

Chancen und Risiken der Erbschaftsplanung erläutert der Autor in den Teilen 5 und 6, wo er auch die Möglichkeiten der Bestimmung eines Testamentsvollstreckers und/oder die Bestimmung eines Schiedsgerichts zur Ausräumung bzw. Vermeidung langwieriger Streitigkeiten sachkundig anregt.

Zum Schluss schildert Wingert den typischen Ablauf qualifizierter Erbschaftsplanung und bringt seine ganze Anwaltserfahrung ein, wenn er Empfehlungen zur „Umschiffung“ besonders markanter Klippen gibt. Dabei macht Wingert in hervorragender Weise deutlich, dass Erbschaftsplanung, gleich, ob Unternehmer oder Privatperson, eine zivilrechtliche, steuerrechtliche, wirtschaftliche, soziale, stets aber auch eine psychologische Komponente hat, die er sämtlichst in seinem für Laien und Juristen gewinnbringend zu nutzenden Werk miteinander verbindet.

 
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