Echo aus Regierungskreisen
Zur Reform des Erbrechts
Zum Thema „Beseitigung der Benachteiligung von Betriebserben gegenüber Privaterben im Pflichtteilsrecht“ bekunden die Antwortschreiben bisherige Unkenntnis und Dank für die Offenlegung dieser versteckten Hürde bei der Unternehmenskontinuität.
Berlin
Das Bundesjustizministerium teilt die Ansicht von RA Wingert, „dass Pflichtteilsansprüche die Fortführung eines Unternehmens nach dem Erbfall nicht übermäßig erschweren sollten“, und hält „generell eine Diskussion zum Pflichtteilsrecht für sinnvoll.“
Stuttgart
Das Baden-Württembergische Justizministerium teilt zur Reform des Erbrechts mit: „Die von Ihnen angesprochenen Themen sind nicht zuletzt für mittelständische Unternehmen sehr wichtig, worauf Sie zu Recht hinweisen. Ihre Anregungen werden wir sorgfältig prüfen und in die Überlegungen des Justizministeriums für zukünftige Gesetzesinitiativen im eigenen Zuständigkeitsbereich aufnehmen.“
Mainz
Das Wirtschaftsministerium von Rheinland- Pfalz nehme die Anregungen von RA Wingert zum Erbrecht gerne auf und prüfe derzeit, wie weit diese in künftige Überlegungen zu Reformen eingebracht werden können.
Zur Reform der Erbschaftssteuer
Volle Zustimmung zum Reformanliegen
Alle Finanzministerien des Bundes und der Länder haben positiv reagiert. Die Schenkungs- und Erbschaftssteuer bei unentgeltlicher Betriebsnachfolge soll im Interesse der Arbeitsmarktpolitik reformiert werden.
Reform im Koalitionsvertrag der Bundesregierung
Im Koalitionsvertrag hat sich auch die neue Bundesregierung mit Bundeskanzlerin Angela Merkel auf diese arbeitsmarktrelevante Reform verständigt.
Umsetzung bleibt abzuwarten
Bleibt zu hoffen, dass der gemeinsame Reformwille zur Arbeitsplatzsicherung nicht im politischen Alltagsgeschäft der neuen Bundesregierung in Vergessenheit gerät.