LAHRER MANIFEST zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
Wer die Existenz von mittelständischen Unternehmen zugleich als Erwerbsgrundlage für ihre Beschäftigten und deren Familien sichern will, muss die Kontinuitätshürden beseitigen oder zumindest deutlich senken.
GESETZESLAGE
Nach derzeitiger Gesetzeslage kann ein mittelständischer Unternehmer seinen Betrieb ohne schädigenden Substanzverlust häufig nicht übergeben. Ohne sonstiges Privatvermögen oder angemessene Pflichtteilsverzichte fließt in vielen Fällen das gesamte Netto-Betriebsvermögen in andere Hände. Bei Betriebsübergabe im engeren und weiteren Familienkreis müssen liquiditätsverzehrende Ansprüche an weichende Erben als Pflichtteilsberechtigte bar ausbezahlt werden und zwar bis zur Hälfte des Brutto-Betriebsvermögens. Und dann kommt auch noch das Finanzamt; die Erbschaftssteuer wird fällig. Bei Finanzierung der Pflichtteilsansprüche, mehrjähriger Betriebsfortführung durch den Nachfolger und späterem Unternehmensverkauf wegen der Pflichtteils-Finanzierung entstehen Veräußerungskosten und verkaufsbedingte Steuern, die den Rest des Betriebsvermögens aufzehren.
- REFORMFORDERUNGEN ZUM ZIVILRECHT
Die Ermittlung zivilrechtlicher Ausgleichsansprüche – insbesondere die Ermittlung von Pflichtteilsansprüchen – hat zu erfolgen auf der Grundlage des bereinigten Privatvermögens. Auf dem Vermögen – insbesondere Betriebsvermögen – lastende Steuern einschließlich aufschiebend bedingter Ertragssteuern sind nach dem Stichtagsprinzip in Abzug zu bringen.
- REFORMFORDERUNGEN ZUM STEUERRECHT
Für den bereits heute ertragssteuerlich umfassend besteuerten Unternehmensbereich sollte die Erbschafts-/Schenkungssteuer abgeschafft werden. Bei dauerhafter Betriebsfortführung sieht das auf dem Jobgipfel am 17. März 2005 verabredete „Bayerische Modell“ vor, dem Betriebsnachfolger Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Betriebsvermögen zu stunden und über einen Zeitraum von zehn Jahren anteilig in Höhe von 10 % pro Jahr zu erlassen.
- REFORMFOLGEN
Die dem Unternehmer verbleibenden Mittel benötigt dieser dringend für den volks- und betriebswirtschaftlich sinnvollen Erhalt seines mittelständischen Unternehmens, für Investitionen sowie zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen.